Für mehr TOFU!


Datum: 23.02.2016
Ort: Mumble
anwesend: are, dentaku, docloy, Wilhelm, musevg





http://freifunk-stuttgart.de/verein/satzung/

-8<--------Mail an misc für heute------------------------------------------------------------

Hallo Freifunkas,

Am 30. April werden wir im shackspace einen Freifunktag veranstalten. Erster Programmpunkt dieses Freifunktags wird die jährliche Mitgliederversammlung des Freifunk Stuttgart e.V. sein. Dazu wird es noch rechtzeitig eine offizielle Einladung geben, aber vorher wollte ich noch ein paar Punkte behandeln:

Auf der Versammlung wird es die Möglichkeit geben, Satzungsänderungen zu besprechen und zu beschließen


Wer sich jetzt als Nichtmitglied benachteiligt fühlt, hat bis zur Versammlung noch die Gelegenheit, dem Verein beizutreten ;-)
Das entsprechende Formular findet Ihr hier: 

09:00 Akkreditierung
09:30 Beginn der Mitgliederversammlung




-8<--------Mail2 an misc für heute------------------------------------------------------------

Hallo Freifunkas,

Ihr habt ja vielleicht gerade die Mail mit dem Freifunktag gelesen. So eine Mitgliederversammlung ist aber gar nicht tagfüllend, deshalb seid Ihr gefragt: welche 


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30.04. - 4 Wochen = 02.04.
Satzungsänderungsanträge bis 28.03.

Ein gesetzliche Vorschrift zur Ladefrist gibt es nicht, sie kann in der Satzung festgelegt werden. Sie darf aber nicht zu kurz sein. Sagt die Satzung zur Frist nicht aus, muss sie so lang gewählt werden, dass jedes Mitglied sich auf die Versammlung vorbereiten und an ihr teilnehmen kann. Die Dauer der Frist hängt dabei von den Bedingungen im Verein ab (z.B. Wohnorte der Mitglieder).
Wird die Ladefrist nicht eingehalten, kann dies zur Unwirksamkeit der Beschlüsse führen, die auf der Mitgliederversammlung gefasst werden. Für die Berechnung der Ladefrist gilt als Stichtag der Zeitpunkt, an dem die Ladung zugeht. Postlaufzeiten (in üblichen Umfang, also nicht mehr als 3 Tage) sind zu berücksichtigen (wenn die Satzung keine abweichende Regelung trifft).

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Einschlägige Regelung in der Satzung:
    
§9 Einberufung der Mitgliederversammlung
a) Die Versammlung wird mindestens einmal im Kalenderjahr einberufen durch die Ladung aller stimmberechtigten Mitglieder. Die Einladung erfolgt per E-Mail muss mindestens enthalten:
1) den Anlass der Einberufung
2) das kalendarische Datum
3) den genauen Ort (postalische Adresse)
4) die genaue Uhrzeit der Akkreditierung, Beginn und geplantes Ende der Versammlung
5) die vorläufige Tagesordnung
6) Angaben dazu, wo bereits vorliegende Anträge in Textform aufzufinden und einzusehen sind
7) Namen und Amtsbezeichnung des Ladenden.
b) Ort und Datum der Mitgliederversammlung sollen zudem in den Medien des Vereins bekannt gegeben werden.