Freifunk ist keine Grauzone

Uns freut es sehr, Resonanz durch Zeitung und Online-Medien zu Freifunk und unser Engagement zu bekommen. Auch in Bezug zur Versorgung von Flüchtlingsheimen. 
Freifunk liegt uns sehr am Herzen, und wir wollen diese Idee gerne mehr in der Öffentlichkeit haben. Nur ist uns leider aufgefallen, dass in den Berichten und Artikeln öfters falsche Aussagen getätigt werden. Wir unterstellen keine bösen Absichten, sondern sehen eher das Problem darin, dass wir nicht in unseren Aussagen verstanden werden. 

Hiermit wollen wir einige Problemstellungen beleuchten und richtig darstellen.

Dazu sehen wir uns zuerst das Telemediengetz an, welches sich in § 8 auf die Durchleitung von Informationen in einem Kommunikationsnetz bezieht.


Telemediengesetz (TMG)
§ 8 Durchleitung von Informationen 
(1) Diensteanbieter  sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht  verantwortlich, sofern sie 1.
die Übermittlung nicht veranlasst,
2.
den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3.
die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz  1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit  einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige  Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung  von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen  umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser  Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im  Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger  gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich  ist.

Dieser Paragraph betrifft eben auch Freifunk, da wir ehrenamtlich und in Bürgerhand eine Infrastuktur zur Kommunikation anbieten. Auch die jeweiligen Absätze gelten für Freifunk: weder wählen wir die übermittelten Informationen aus, noch veranlassen oder verändern wir sie, noch wählen wir die jeweiligen Adressaten aus.

Den Buchstaben des Gesetzes nach müsste sogar schon der Privatmensch, der das heimische WLAN anderen Menschen zur Verfügung stellt, als Diensteanbieter von der Haftung für die Inhalte freigestellt sein.

Leider sehen die Gerichte das zum Teil anders und haben das Konstrukt der Störerhaftung ( https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung ), wie es zum Beispiel auch bei der allgemeinen Betriebsgefahr eines Autos besteht, auf den Betrieb von Internetanschlüssen übertragen.
Um diesen Missstand zu umgehen, sammeln die Freifunknetze -- auch in Stuttgart -- im Moment den ans Internet gerichteten Datenverkehr an zentralen Stellen ("Gateways") und schicken ihn von da aus über verschiedene Wege zu den Zieladressen. Zu diesen Wegen gehört der Verein Freie Netze in Berlin aber auch Netzknoten im Ausland (Niederlande, Frankreich, Dänemark, Schweiz, ...)

Dabei wird nicht das Recht gebeugt oder eine Grauzone ausgenutzt, sondern nur eine technisch andere Konstellation geschaffen. Als "Diensteanbieter" tut der Freifunk hier nichts, das die "großen" Netzbetreiber nicht auch täten. Die Knotenbetreiber hingegen 

Quellen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html
Beispiele:
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ehrenamtliches-engagement-freies-internet-mit-freifunk.50741389-246a-4e49-860b-87b6eaf393bd.html
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/fluechtlinge-aktivisten-versorgen-fluechtlingsheime-mit-wlan-a-1043858.html