Hallo zusammen,
am Montag den 09.03.2015 findet um 19 Uhr eine ordentliche Mitgliederversammlung des Freifunk Stuttgart
e.V. (i.G.) statt (im shackspace, Ulmer Str. 255, 70327 Stuttgart).
Diese MV ist notwendig, weil wir in Vorbereitung auf die Eintragung des Vereins die Satzung noch einmal geradeziehen wollen.
Im Rahmen dieser MV werden deshalb Satzungsänderungen diskutiert und beschlossen. Die aktuelle Satzung ist zu finden unter:
https://github.com/freifunk-stuttgart/officialdocs/blob/master/satzung/satzung.pdf
Ablauf:
Auch dieses mal besteht ab 18 Uhr die Gelegenheit, in den Verein einzutreten, um gleich zur MV stimmberechtigt zu sein.
Die Akkreditierung beginnt um 19:00. Direkt im Anschluss wird die Mitgliederversammlung eröffnet und endet voraussichtlich
zwischen 20 und 21 Uhr (abhängig von der Anzahl der eingereichten Satzungsänderungen).
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bericht des Vorstands
4. Satzungsänderungen
5. Vorschau auf Vereinsaktivitäten 2015
6. Diverses
Wer Satzungsänderungsanträge einreichen möchte, kann dies ausformuliert per Email machen. Ein Satzungsänderungsantrag muss folgendes enthalten:
1. volles Zitat der zu ändernden Stelle im aktuellen Wortlaut
2. ausformulierte geänderte Version
3. eine Begründung
Alle Satzungsänderungsanträge müssen per Email an vorstand@freifunk-stuttgart.de bis spätestens 01.03.2015 23:59 Uhr CET eingegangen sein.
Alle eingegangenen Anträge werden am 20.02. (Zwischenstand) und nach Ende der Eineichtungsfrist am 01.03. gesammelt an die Mailingliste geschickt, um eine Diskussion der Anträge zu ermöglichen.
Bitte nehmt diese Gelegenheit wahr und lest und ggfs. diskutiert die Anträge schon vor der MV um eine zügige Abstimmung bei der MV zu ermöglichen.
Anbei haben wir bereits zwei Satzungsänderungsanträge, die das Ergebnis der letzten
Vorstandssitzung sind.
Nach dieser Mitgliederversammlung soll der Verein dann in KW 12 eingetragen werden.
Beste Grüße
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- Satzungsänderungsantrag 1 "§2 Zweck des Vereins; Gemeinnützigkeit"
- 1. aktuelle Formulierung
- "§2 Zweck des Vereins; Gemeinnützigkeit
- a) Zweck des Vereins ist die Förderung und der Betrieb kabelloser und kabelgebundener Computernetzwerke, die der Allgemeinheit zugänglich sind (freie Netzwerke),
- insbesondere Freifunk-Netzwerke.
- b) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
- c) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- 1) Information der Mitglieder, der Öffentlichkeit und interessierter Kreise über freie
- Netzwerke, insbesondere durch das Internet und durch Vorträge, Veranstaltungen,
- Vorführungen und Publikationen;
- 2) Bereitstellung von Know-How über Technik und Anwendung freier Netzwerke;
- 3) Unterstützung des Betriebs freier Netzwerke;
- 4) Förderung und Unterstützung von Projekten und Initiativen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind oder denen die Idee freier Netzwerke näher gebracht werden soll.
- d) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
- Zwecke.
- e) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch
- keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe
- Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
- f) Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen."
- 2. ausformlulierte geänderte Version
- a) Zweck des Vereins ist die Förderung und der Betrieb kabelloser und kabelgebundener Computernetzwerke, die der Allgemeinheit zugänglich sind (freie Netzwerke), insbesondere Freifunk-Netzwerke in der Region Stuttgart.
- 3. Begründung
- Mit Änderung des §2a) soll hervorgehoben werden, dass Freifunk Stuttgart allgemein Freie Funknetzwerke fördert, aber der Fokus sich auf die Region Stuttgart bezieht.
- Satzungsänderungsantrag 2 §3 Erwerb der Mitgliedschaft
- 1. aktuelle Formulierung
- "§3 Erwerb der Mitgliedschaft
- a) Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind aktiv und in der
- Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
- b) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlt und den Verein aktiv fördern will. Die Mitgliedschaft
- ist in Textform (§ 126b BGB) zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten
- und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will.
- c) Fördermitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlt und den Verein finanziell und ideell unterstützen will. Die
- Mitgliedschaft ist in Textform (§ 126b BGB) zu beantragen. Über den Antrag entscheidet ein Vorstandsmitglied. Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des
- Antragstellers enthalten.
- d) Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung."
- 2. ausformlulierte geänderte Version
- a) Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind aktiv und in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
-
- b) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlt und den Verein aktiv fördern will. Die Mitgliedschaft ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten und angeben, wie der Antragsteller den Vereinszweck aktiv fördern will. -
- c) Fördermitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlt und den Verein finanziell und ideell unterstützen will. Die Mitgliedschaft ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
Über den Antrag entscheidet ein Vorstandsmitglied. Der Antrag soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. -
- d) entfällt
Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
- 3. Begründung
- Durch die Satzungsänderung wird es neuen Mitgliedern erleichtert dem Verein beizutreten. Da Freifunk Stuttgart für jeden offen ist, der sich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlt, bedarf es keiner gesonderten
- Prüfung bzw. Genehmigung durch den Vorstand. Auf Grund dieser Änderungen entfällt §3 d) komplett.