Entwurf, hat nichts mit den aktuellen ffs-Faehigkeiten zu tun.
Freifunk unterstützt keine illegalen Aktivitäten. Freifunk ist kein rechtsfreier Raum.
Erster Ansprechpartner für Ermittlungsbehörden ist Freie Netze e. V. in Berlin, solange wir dorthin einen VPN-Tunnel haben
Welche Rechteverstöße sind möglich bzw. treten am häufigsten auf? (Über was sprechen wir überhaupt?)
Rechtslage (hoerensagen/Laienrecherche)
- Ohne Vorratsdatenspeicherung
- Es dürfen nur zur Abrechnung notwendige Daten gespeichert werden
- Freifunk ist frei und ohne Kosten nutzbar, daher ist keine Abrechnung nötig.
- Bundesdatenschutzgesetz untersagt Speicherung der für die Nutzung oder Abrechnung nicht notwendigen Nutzerdaten (sogenanntes Erlaubnisverbot; die Speicherung ist verboten ausser es gibt gesetzliche oder notwendige Gründe die Daten zu speichern)
- Freifunk (Wer genau? Freie Netze e.V?) ist es deshalb rechtlich nicht möglich, abgeschlossene Rechtsverletzungen zu verfolgen
- Das gilt auch fuer alle anderen Provider, SMS-Authentifizierung für kostenlose Dienste kann nur symbolisch zur Abschreckung sein, Logging der Verkehrsdaten ist auch anderen Providern nicht erlaubt, kann aber nicht überprüft werden. Mit Hilfe einer Telefonnummer kann man auf eine Person schließen
- Wenn Kontakt mit uns waehrend der Rechtsverletzung aufgenommen wird, werden wir selbstverstaendlich unser Moeglichstes tun, um die Identitaet des Nutzers zu ermitteln (Hier noch erklaeren was das genau fuer den Betreiber eines FF-Knotens bedeutet. Typische Faelle skizzieren.)
- Unser VPN-Provider (z.B. Freie Netze e.V.) wird unseren betreffenden Gatewaybetriebe kontaktieren, sobald sie sehen, dass die Rechtsverletzung von unserem Netz aus geht.
- Unser Gatewaybetreiber wird die bestehende Verbindung analysieren, die interne IP, MAC und den letzten Node vor Ort herausfinden
- Sofern der Node Koordinaten eingetragen hat, werden wir diese den Ermittlungsbehoerden uebergeben, ebenso die Kontaktdaten, sofern die eingetragen sind, diese Informationen koennten die Ermittlungsbehoerden aber auch ueber die Statusseite selbst heraus bekommen.
- All das geht nur, während die Rechtsverletzung stattfindet, wir duerfen per Gesetz die Verbindungsdaten nicht speichern
- Mit Vorratsdatenspeicherung
- Nach altem VDS-Gesetz: wir haben weniger als 10000 Teilnehmer und duerfen deshalb nicht speichern, siehe oben
- Neues Gesetz existiert (noch) nicht
- Spezialfall Störerhaftung
- Siehe Rechtslage allgemein
- Filesharing bzw. das urheberrechtswidrige Bereitstellen von Medien zum Download durch andere ist normalerweise die Grundvoraussetzung fuer eine Abmahnung wegen Störerhaftung
- Filesharing mit dem Internet, insbesondere das Anbieten von Dateien, ist aus dem Freifunknetz aufgrund seiner technischen Struktur nur eingeschraenkt moeglich
- Viele User teilen sich ein Gateway, Filesharing benötigt viele Ports, die Anzahl der Ports auf einem Gateway ist begrenzt
- Fuer das Anbieten von Dateien ist es notwendig, eingehende Verbindungen zu unterstuetzen, die Filesharingclients bitten dazu die typischen Homerouter per UPnP die Ports weiter zu leiten. Alternativ macht der Admin des Routers das statisch.
- ffs-Gateways unterstuetzen kein UPnP zur Konfiguration von Portweiterleitungen
- Wenn die Admins die Weiterleitung manuell eintragen ist das Ziel und damit der direkte Verursacher bekannt
- Allerdings ist dennoch das direkte Anbieten von Dateien ohne Filesharing ohne Weiteres möglich (http, ftp, ...)
- ffs selbst fällt unter das Providerprivileg. (So hat bisher ein Berliner Amtsgericht in Bezug auf dortige Freifunker entschieden. Ob das ein hiesiges Gericht für FFS auch so entscheidet, ist zumindest noch offen, wenn auch wahrscheinlich. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf der BReg steht Freifunk kein Providerprivileg zu.)
Fazit: Mit Freifunk werden die Rechtsverletzer verfolgt und bestraft, nicht die, die zufaelligerweise in der Naehe waren.
Und nicht die, die ihren Internetzugang geteilt haben.
Allerdings nur während die Verbindung aktiv ist, nicht im Nachhinein.
Michaels Standpunkt zum Thema:
Die Argumentation muss in eine andere Richtung gehen:
Es finden de facto keine relevanten Rechtsverstöße über Freifunk statt: Wer Kriminelles vorhat, wird sich nicht auf Freifunk verlassen, sondern hat andere Möglichkeiten, seine Identität zu verschleiern.
Alle Behauptungen in die Gegenrichtung sind FUD (http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt), also Panikmache.
Ich sammele z.Zt. Daten über Verfahren gegen Freifunk-Initiativen in Deutschland. Aktueller Stand: Es gab/gibt einzelne Abmahnungen wegen File Sharing, aber KEINE Verurteilung gegen eine Freifunk-Initiative und KEINE Verfahren wegen Kinderpornographie, Terrorismus o.ä.
Konkrete Zahl aus Hamburg (600-700 Nodes, ca. 1600 Clients): Es gab dort KEINE Verfahren oder Abmahnungen... also KEINE Rechtsverstöße per Freifunk!